Allgemeine Geschäftsbedingungen Chicken on Tour

1.Zustandekommen einer Buchung

1.1Chicken on Tour,

Inh. Inga Feige,

Buchungen, die über den online zugänglichen Buchungskalender getätigt werden sind verbindliche Buchungen auf welche alle im folgenden aufgeführten Punkte anwendbar sind.

Buchungen die telefonisch vereinbart werden, werden Ihnen mit einer Buchungsbestätigung bestätigt. Diese bedürfen einer weiteren Bestätigung Ihrerseits. Sobald die Buchung beidseitig bestädigt ist gilt sie als verbindliche Buchung.

Der Vertrag kommt zustande zwischen Chicken On Tour

Inga Feige

Schönheitsmühle 2

40882 Ratingen

Tel. 01788268501

E-Mail info@chickenontour.de

Nachfolgend „Vermieter“ genannt

und der Person, die die Buchungsbestätigung versendet.

Nachfolgend „Mieter“ genannt

1.2 Bei Lieferung der Hühner wird ein Mietvertrag unterzeichnet, der für beide Seiten bindend ist.

2.Bezahlung

Die Zahlung der Gesamtsumme, inkl. Fahrtkosten,  ist spätestens 3 vor Lieferung der Hühner per Überweisung  fällig.

3.Stornierungsbedingungen

Ab 6 Wochen vor Mietbeginn fallen bei Stornierung der Buchung 10 % des Mietpreises als Stornierungsgebühr an.

Ab  4 Wochen vor Mietbeginn fallen bei Stornierung der Buchung 50 % des Mietpreises als Stornierungsgebühr an.

Ab 7 Tage vor Mietbeginn ist der gesamte Mietpreis zu entrichten.

Die Fahrtkosten werden bei Stornierungen vor Beginn der Mietperiode vollständig erstattet.

4.Übernahmebestätigung

Sicht-, Funktions- und Vollständigkeitsüberprüfung des vermieteten Equipments werden am Lieferungstag durch Vermieter & Mieter bestätigt.

5.Vertragsgegenstand

Der Vermieter stellt dem Mieter das gewünschte Equipment zur Verfügung. Der Mieter soll die Möglichkeit erhalten, sich von den Funktionalitäten und der Qualität des Produktes zu überzeugen.

6.Mietzeitraum und Rückgabe

6.1 Die Mietzeit beginnt mit dem Tag der Lieferung durch den Vermieter und endet am Tag der Abholung. Die Abrechnung der Mietgebühr erfolgt nach angebrochenen Wochen ( 7 Tagen), eine aliquote Abrechnung ist nicht möglich.

6.2 Für den Fall, dass sich nach Übergabe der Ausrüstung an den Mieter herausstellt, dass dieses – ohne Verschulden des Mieters – nicht ordnungsgemäß funktioniert bzw. Mängel aufweist, kann der Vermieter dem Mieter nach seinem Ermessen ein Ersatz-Produkt zur Verfügung stellen, sofern ein solches verfügbar ist.

6.3 Der Vermieter haftet nicht für Legepausen der Hennen und das daraus entstehende Ausbleiben von Eiern.

Die Qualität und Haltbarkeit der Eier ist durch den Mieter vor dem Verzehr zu prüfen.

6.4 Der Mieter ist verpflichtet zur vereinbarten Zeit der Abholung zugegen zu sein oder mindestens 3 Tage im Voraus um eine Änderung des Termins zu bitten.

7.Vertragsgemäßer Gebrauch, Pflichten des Mieters, Haftung des

Mieters

7.1 Auf etwaige Mängel hat der Mieter bei Rückgabe der Ausrüstung hinzuweisen. Darüber hinaus haben Mieter und Vermieter bei der Abholung der Mietgegenstände diese durch den Mieter auf Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu prüfen und etwaige offensichtliche Mängel oder eine etwaige Unvollständigkeit schriftlich festzuhalten.

7.2 Das vermietete Equipment, sowie die dazugehörigen Tiere, sind und bleiben Eigentum des Vermieters.

Der Mieter behandelt das Equipment sachgemäß und mit besonderer Sorgfalt. Insbesondere sorgt er für die Gesundheit der Tiere und beachtet alle Anweisungen, die er bei der Einweisung durch den Vermieter erhalten hat. Sollte der Mieter Probleme mit den Tieren oder dem Equipment bemerken, ist er verpflichtet den Vermieter zu informieren. Der Mieter wird am entliehenen Equipment keinerlei Änderungen vornehmen oder vornehmen lassen.

Tierärztliche Behandlungen können nur von dem Vermieter bewilligt werden.

7.3 Der Mieter hat im Falle einer schuldhaften Verschlechterung des Equipments oder einzelner Komponenten, dem Vermieter den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen.

Für Schäden an dem Equipment, die durch die vermieteten Tiere entstanden sind, haftet der Vermieter.

7.4 Im Falle des Untergangs (z.B. Verlust, Zerstörung, Vernichtung etc.) des entliehenen Equipments, oder einzelner Komponenten, hat der Mieter dem Vermieter den unter Ziffer 1 aufgeführten Wert des verliehenen Equipments bzw. der jeweils untergegangenen Komponente zu erstatten.

8.Haftung des Vermieters

8.1 Der Vermieter haftet für alle Schäden an dem vermieteten Equipment, die durch die vermieteten Tiere entstanden sind. Für alle, durch die vermieteten Tiere oder das Equipment, entstandenen Schäden, die nicht das Equipment betreffen haftet der Vermieter nicht. Dies schließt auch Verletzungen durch die Tiere ein.

9.Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Dieser Vertrag und seine Durchführung unterliegen ausschließlich deutschem Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Ratingen.

10.Schlussbestimmungen

10.1Die im Lieferumfang enthaltenen Zubehörartikel sind nach Abschluss der Mietdauer an den Vermieter zu retournieren.

10.2 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame, dem wirtschaftlich Gewollten möglichst nahe kommende Bestimmung zu ersetzen.